Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine

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Inhalt: Schifferdienstbuch

Besatzungsmitglieder die über kein Schifferpatent verfügen, müssen für ihre Tätigkeit an Bord ein Schifferdienstbuch führen. Das Schifferdienstbuch wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt ausgestellt und mindestens einmal jährlich geprüft. Die Prüfung ist nur erforderlich, wenn Eintragungen vorhanden sind. Die Ausstellung und Prüfung ist gebührenpflichtig.

Für die Erstausstellung eines Schifferdienstbuches werden benötigt:

- der gültige Personalausweis oder Reisepass

- ein Lichtbild neueren Datums

- ein ärztliches Zeugnis nach Anlage B2 RheinPatV .

Das Zeugnis wird von Ärzten des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft ausgestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie im Schifffahrtsbüro des WSA Rheine.