Inhalt: Schifferdienstbuch
Besatzungsmitglieder die über kein Schifferpatent verfügen, müssen für ihre Tätigkeit an Bord ein Schifferdienstbuch führen. Das Schifferdienstbuch wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt ausgestellt und mindestens einmal jährlich geprüft. Die Prüfung ist nur erforderlich, wenn Eintragungen vorhanden sind. Die Ausstellung und Prüfung ist gebührenpflichtig.
Für die Erstausstellung eines Schifferdienstbuches werden benötigt:
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild neueren Datums
- ein ärztliches Zeugnis nach Anlage B2 RheinPatV .
Das Zeugnis wird von Ärzten des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft ausgestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie im Schifffahrtsbüro des WSA Rheine.