Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine

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Inhalt: Kleinfahrzeuge

Fahrzeuge auf Wasserstraßen müssen, wie Autos im Straßenverkehr auch, entsprechend gekennzeichnet werden. Was die Vorraussetzungen für eine Kennzeichnungspflicht sind, welche Kosten entstehen und wie eine Kennzeichnung auszusehen hat, können Sie hier erfahren.

Grundsätzlich kennzeichnungspflichtig sind Motorboote mit mehr als 3 PS (2,21 KW) Antriebsleistung, sowie Segelboote ohne Motor, die länger als 5,5m sind.


Die amtlichen Kennzeichen werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern ausgegeben. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben, die das ausstellende Wasser- und Schifffahrtsamt erkennen lassen und aus Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich geschlossen sind (z. B. ST-Y 999). Daneben werden amtlich anerkannte Kennzeichen, z. B. durch den Deutschen Motoryachtverband e. V. , Deutschen Segler-Verband e.V. und den Allgemeinen Deutschen Automobilclub e. V., erteilt.
Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft, in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs, anzubringen. Für weitere Auskünfte zur Kennzeichnungspflicht und zur Antragstellung steht Ihnen unser Schifffahrtbüro zur Verfügung.

Anfahrtsskizze

Münsterstr. 77

48431 Rheine

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag:

  • 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    • 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

        Freitag:
        • 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

          Telefon:   05971/916-335, -333

          Fax:         05971/916-336

          E-Mail:      schifffahrt.wsa-rhe@wsv.bund.de

          Dem Antrag sind beizufügen:

          1. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

          2. Kopie vom Kaufvertrag oder Rechnung für Boot und Motor (Können keine Unterlagen vorgelegt werden, bitte die Eigentumsverhältnisse ausreichen begründen, z.B. durch eine "Eigentumserklärung".)

          3. Bisheriger Original-Bootsausweis (bei Änderung oder Ummeldung)

          4. Foto des Bootes (nur bei Eigenbauten)

          5. Kopie EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder Importeurs (bei Sportbooten ab 2,50 m Länge, die nach dem 15.06.1998 sowie bei Wassermotorrädern, die nach dem 31.12.2005 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden)

          Bearbeitung:

          Der Antrag kann mit den übrigen Unterlagen per Post oder Fax zugesandt werden. Ebenso werden Antragsformulare hier zum Download angeboten. (Die Einzugsermächtigung wird vom WSA Rheine nicht benötigt.)

          Die Bearbeitung des Antrages erfolgt normalerweise am Tage des Posteingangs.

          Form- und Merkblätter

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