Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine

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Inhalt: Planfeststellungsbeschluss

Für das Bauvorhaben liegt das Baurecht kraft Planfeststellungsbeschluss der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde vor. Planfeststellungsbeschluss Los 11 / 12

Da das Bauvorhaben eine Vielzahl privater und öffentlicher Interessen berührt und zum Teil erheblich die Umwelt verändert, ist es Aufgabe der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, alle Belange im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu erfassen, gegeneinander abzuwägen und unparteilich zu entscheiden.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Bereits vor Beginn des Verfahrens wurden in den Jahren 2003 und 2004 umfangreiche Erhebungen im Planungsbgebiet durchgeführt. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom September 2005 ist den Planfeststellungsunterlagen beigefügt. Auf Grund der dort gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen wurde die im Verfahren verfolgte Planung ausgearbeitet.

Von besonderer Bedeutung ist auch die eventuelle Auswirkung des Kanalausbaus auf das Grundwasser. Hierfür wurde in 2005 ein Hydrologisches Gutachten zu den Grundwasserverhältnissen erstellt, das ebenfalls den Planunterlagen beigefügt ist.

Die Planung für den Ausbau der Stadtstrecke ist im Erläuterungsbericht, im Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen sowie in Zeichnungen von Lageplänen, Querprofilen, Brücken und Dükern im Einzelnen dargestellt.

Welche Auswirkungen die Maßnahme auf Natur und Landschaft hat, ist im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Der Begleitplan beschreibt, welche Beeinträchtigungen vorübergehend und dauerhaft auftreten. Hier werden zudem die Maßnahmen beschrieben, die zu berücksichtigen sind, damit Eingriffe vermieden oder beschränkt werden. Dies wird neben der textlichen Darstellung im Erläuterungsbericht in Bestands- und Bewertungskarten sowie Konfliktplänen dargestellt. Zudem wird in Maßnahmenplänen festgelegt, wie Bepflanzungsmaßnahmen und die Gestaltung von Flächen für Natur, Landschaft und Erholung umgesetzt werden sollen. Eine Ergänzung ist für den besonderen Schutz von Fledermäusen erstellt worden.